Liebe Patientinnen und Patienten
Was steckt hinter der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) und deren Verträgen?
Die augenscheinliche und ursprüngliche Aufgabe eines Arztes (ἰατρός iatros, deutsch: Arzt) – im engeren Sinne des Hausarztes - ist es, seine Patienten im Falle einer Erkrankung zu untersuchen, zu beraten und ggf. auch zu behandeln und das, dem Grunde nach im Sinne des „Eides des Hippokrates“. Das schließt heute die Überweisung zu einem Spezialisten genauso ein, wie die Einweisung in ein Krankenhaus.
Im Laufe der Jahrzehnte sind Aufgaben hinzugekommen, z.B. die Beratung zur Vermeidung von Krankheiten oder die Beratung und Durchführung von Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten. Im § 25 SGB V findet sich hierzu die Rechtsgrundlage. Mögliche Früherkennungsuntersuchungen finden Sie beim Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Das Impfwesen gehört heute ebenfalls zu den originären Aufgaben eines Arztes.
Das Wissen in der Medizin ist in den letzten Jahrzehnten und Jahrhunderten – man möchte meinen exponentiell - gewachsen.
Es geht nicht nur um Befundsammlungen. Der Patient möchte und soll Untersuchungsergebnisse verstehen. Ein aufgeklärter Patient ist besser in der Lage, seine Gesundheit zu erhalten und sich seiner zu erfreuen.
Und deshalb möchten Patienten, dass jemand dies koordiniert, Befunde von Fachkollegen und Krankhäusern erklärt und archiviert, Medikamentenempfehlungen verschiedener Disziplinen auf Plausibilität und Wechselwirkungen prüft und EINEN bundeseinheitlichen Medikationsplan nach § 31a SGB V (kurz: BMP) erstellt. Patienten möchten, dass diese Unterlagen bereit liegen, wenn sie benötigt werden.
Um Patienten bei der Wahrnehmung dieser koordinierenden Aufgaben und damit der gesundheitlichen Interessen Unterstützung Teil werden zu lassen, hat der Gesetzgeber die gesetzlichen Krankenversicherungen 2009 verpflichtet, ihren Versicherten die Möglichkeit der Teilnahme an einer hausarztzentrierten Versorgung anzubieten. Rechtsgrundlage ist §73b des SGB V. Es wurden Selektivverträge geschlossen, denen Patienten beitreten können. Informationen und Rechtsgrundlagen finden Sie beim hausaerzteverband.de bzw. im Rechenzentrum der Hausärztevertragsgemeinschaft (haevg-rz.de).
Hier finden Sie die Informatinsbroschüre, den Flyer.
Ich freue mich, wenn Sie an dem für Sie gültigen Selektivvertrag teilnehmen. Sie genießen mehr Patientensicherheit, und uns erleichtert es die Arbeit.
Die Unterlagen zur Teilnahme erhalten Sie bei uns in der Praxis.
Herzlichen Dank
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